Immer wieder erhalten wir von unseren deutschen Kunden die Frage, ob individuell bedruckte Papiertragetaschen den Kennzeichnungspflichten des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) unterliegen.
Die Antwort lautet: In den meisten Fällen nein.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt grundsätzlich für Verbraucherprodukte und soll sicherstellen, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen. Für viele Produktgruppen – beispielsweise Elektrogeräte, Spielzeug oder Maschinen – bestehen daher umfangreiche Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
Individuell bedruckte Papiertragetaschen fallen in der Regel jedoch nicht unter diese spezifischen Kennzeichnungspflichten, da sie üblicherweise kein Verbraucherprodukt mit einem besonderen Sicherheitsrisiko darstellen.
Für Papiertragetaschen sind stattdessen andere gesetzliche Anforderungen maßgeblich, insbesondere:
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die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR – Verordnung (EU) 2025/40),
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die jeweiligen nationalen Verpackungsvorschriften,
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sowie – sofern die Tragetaschen für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind – die entsprechenden Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Wenn Sie individuell bedruckte Papiertragetaschen für Ihr Unternehmen beziehen, stehen in der Regel nicht die Kennzeichnungsvorgaben des ProdSG, sondern die Einhaltung der geltenden Verpackungs- und Umweltvorschriften im Vordergrund.
Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen bereits bei der Produktauswahl und Beschaffung zu berücksichtigen und stellen Ihnen auf Wunsch die erforderlichen Nachweise und Konformitätsunterlagen zur Verfügung.
So können Sie sicher sein, dass Ihre Verpackungslösung nicht nur hochwertig produziert wird, sondern auch den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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