
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) einfach erklärt.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt ein klares Ziel: Verpackungsabfälle in Europa nachhaltig zu reduzieren und hochwertiges Recycling verbindlich zu machen. Entscheidend ist dabei Ihre rechtliche Rolle: Als Erzeuger gilt, wer die Ware produziert.
Lassen Sie Verpackungen bedrucken, setzen Sie sie als Händler ein oder importieren Sie sie selbst aus dem Ausland, gelten Sie gesetzlich als Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer. Damit sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden ausschließlich umweltgerechte und optimal recycelbare Verpackungen bereitzustellen.
Damit Sie mit Ihren verpackten Produkten rechtlich auf der sicheren Seite sind, machen wir Ihnen diesen Schritt leicht: Wir bestätigen Ihnen, dass alle von uns gelieferten Verpackungen PPWR-konform gefertigt sind.
Timeline der Europäischen Union für die Schrittweise Einführung
11. Februar 2025 – In Kraft
Die PPWR ist offiziell gültiges EU‑Recht. Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU‑Mitgliedstaaten.
12. August 2026 – Start der Anwendung (Hauptbeginn)
Ab diesem Datum gelten die meisten neuen PPWR‑Vorgaben bindend für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen:
- Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Zusammensetzung und Konformitätsdokumentation
- Konformitätserklärung (DoC) muss vorliegen
- Beschränkungen z. B. für bestimmte schädliche Stoffe (PFAS) auch für Lebensmittelkontaktverpackungen beginnen.
Ende 2026 – Delegierte und Durchführungsrechtsakte.
Bis Ende 2026 soll die Europäische Kommission die notwendigen technischen Durchführungsregeln veröffentlichen, z. B.:
- Methodiken zur Berechnung von Rezyklatanteilen
- Nachhaltigkeitskriterien für Recycling‑Technologien
- Bericht über Substanzen von Besorgnis in Verpackungen
12. Februar 2027 – Nationale Sanktionen & Mehrweganforderungen.
Bis zu diesem Datum müssen EU‑Mitgliedstaaten ** nationale Straf‑ und Verwaltungsregeln** für PPWR‑Verstöße eingeführt haben. Ebenfalls relevant: Kunden sollen eigene Mehrwegbehälter für Take‑away ohne Aufpreis nutzen dürfen
Ab 2028 – Harmonisiertes Labeling
Ab etwa 2028 werden einheitliche EU‑weit verbindliche Kennzeichnungsvorgaben für Verpackungen erwartet, inklusive Materialzusammensetzung, Recycle‑Symbole etc.
1. Januar 2030 – Ganzheitliche Recycling‑Anforderungen
Ab 2030 gelten verschärfte Qualitätsanforderungen:
- Alle Verpackungen müssen recyclebar sein nach definierten Kriterien
- Verpackungen nur mit Recycling‑Performance‑Grades A / B dürfen in Verkehr gebracht werden
- Mindestanteile von Rezyklat (PCR) für Kunststoffverpackungen werden verbindlich
- Empty‑Space‑Regeln für Versandeinheiten und Verpackungsoptimierung gelten
- Nur noch Verpackungen, die den Recycling‑Design‑Standards entsprechen, sind zulässig.