PPWR - Was ist das?

PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ – eine EU-Verordnung, die die alte Verpackungsrichtlinie ersetzt.

Kurz gesagt: Die PPWR legt strenge, EU-weite Regeln fest, um Verpackungsabfälle zu reduzieren und alle Verpackungen wiederverwendbar, recycelbar und nachhaltiger zu machen.

 

Unsere Verpackungslösungen

✅ Monomaterial Papier (empfohlen)

Material: Papier, Monomaterial
Recycling: Vollständig recyclingfähig über Altpapiersammlung / Kartonagen.
PPWR-Hinweis: Entspricht den Anforderungen an recyclingfähige Verpackungen.

➖ Papier + Baumwollgriffe

Materialmix: Papier + Baumwolle
PPWR-Hinweis: Papier recyclingfähig, Baumwollgriff vor dem Recycling entfernen.

⚠️ Papier + Kunststofflaminierung bis 25 micrometer (Glanz/Matt/Softtouch)

Unsere Papiertragetaschen mit 25 µ Glanz- oder Matt-Laminierung außen sind so gestaltet, dass sie grundsätzlich recycelbar sind. In den meisten Regionen können sie weiterhin im Papiermüll entsorgt werden. Die endgültige Recyclingfähigkeit kann je nach lokalen Entsorgungsbedingungen variieren.

 

♻️ Baumwolltaschen – Mehrweg

Material: Baumwolle
Nutzung: Mehrwegtragetasche
Empfohlene Wiederverwendung: mind. 20 Nutzungen
PPWR-Hinweis: Als wiederverwendbare Verpackung ausgelegt

Wichtige Punkte:

  • Gilt direkt in allen EU-Ländern (keine nationale Interpretation nötig)

  • Alle Verpackungen müssen bis zu festgelegten Fristen recycelbar sein

  • Vorgaben zur Abfallreduktion (weniger unnötige Verpackung)

  • Pflichtanteile an recyceltem Material für Kunststoffverpackungen

  • Vorgaben zur Wiederverwendung in bestimmten Bereichen (z. B. Transport, Take-away)

  • Klare Kennzeichnungsvorgaben für Recycling

  • Stärkere Verantwortung für Hersteller und Importeure

Timeline

11. Februar 2025 – In Kraft

Die PPWR ist offiziell gültiges EU‑Recht. Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU‑Mitgliedstaaten.

12. August 2026 – Start der Anwendung (Hauptbeginn)

Ab diesem Datum gelten die meisten neuen PPWR‑Vorgaben bindend für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen:

  • Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Zusammensetzung und Konformitätsdokumentation
  • Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Zusammensetzung und Konformitätsdokumentation
  • Konformitätserklärung (DoC) muss vorliegen
  • Beschränkungen z. B. für bestimmte schädliche Stoffe (PFAS) auch für Lebensmittelkontaktverpackungen beginnen.

Ende 2026 – Delegierte und Durchführungsrechtsakte.

Bis Ende 2026 soll die Europäische Kommission die notwendigen technischen Durchführungsregeln veröffentlichen, z. B.:

  • Methodiken zur Berechnung von Rezyklatanteilen
  • Nachhaltigkeitskriterien für Recycling‑Technologien
  • Bericht über Substanzen von Besorgnis in Verpackungen

12. Februar 2027 – Nationale Sanktionen & Mehrweganforderungen.

Bis zu diesem Datum müssen EU‑Mitgliedstaaten ** nationale Straf‑ und Verwaltungsregeln** für PPWR‑Verstöße eingeführt haben. Ebenfalls relevant: Kunden sollen eigene Mehrwegbehälter für Take‑away ohne Aufpreis nutzen dürfen

Ab 2028 – Harmonisiertes Labeling

Ab etwa 2028 werden einheitliche EU‑weit verbindliche Kennzeichnungsvorgaben für Verpackungen erwartet, inklusive Materialzusammensetzung, Recycle‑Symbole etc.

1. Januar 2030 – Ganzheitliche Recycling‑Anforderungen

Ab 2030 gelten verschärfte Qualitätsanforderungen:

  • Alle Verpackungen müssen recyclebar sein nach definierten Kriterien
  • Verpackungen nur mit Recycling‑Performance‑Grades A / B dürfen in Verkehr gebracht werden
  • Mindestanteile von Rezyklat (PCR) für Kunststoffverpackungen werden verbindlich
  • Empty‑Space‑Regeln für Versandeinheiten und Verpackungsoptimierung gelten
  • Nur noch Verpackungen, die den Recycling‑Design‑Standards entsprechen, sind zulässig.
Nach 2030 steigen die Anforderungen weiter: 🔹Mindest‑Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen werden Schritt für Schritt bis 2040 erhöht.