
PPWR - Was ist das?
PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ – eine EU-Verordnung, die die alte Verpackungsrichtlinie ersetzt.
Kurz gesagt: Die PPWR legt strenge, EU-weite Regeln fest, um Verpackungsabfälle zu reduzieren und alle Verpackungen wiederverwendbar, recycelbar und nachhaltiger zu machen.
Unsere Verpackungslösungen
Wichtige Punkte:
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Gilt direkt in allen EU-Ländern (keine nationale Interpretation nötig)
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Alle Verpackungen müssen bis zu festgelegten Fristen recycelbar sein
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Vorgaben zur Abfallreduktion (weniger unnötige Verpackung)
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Pflichtanteile an recyceltem Material für Kunststoffverpackungen
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Vorgaben zur Wiederverwendung in bestimmten Bereichen (z. B. Transport, Take-away)
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Klare Kennzeichnungsvorgaben für Recycling
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Stärkere Verantwortung für Hersteller und Importeure
Timeline
11. Februar 2025 – In Kraft
Die PPWR ist offiziell gültiges EU‑Recht. Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU‑Mitgliedstaaten.
12. August 2026 – Start der Anwendung (Hauptbeginn)
Ab diesem Datum gelten die meisten neuen PPWR‑Vorgaben bindend für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen:
- Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Zusammensetzung und Konformitätsdokumentation
- Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Zusammensetzung und Konformitätsdokumentation
- Konformitätserklärung (DoC) muss vorliegen
- Beschränkungen z. B. für bestimmte schädliche Stoffe (PFAS) auch für Lebensmittelkontaktverpackungen beginnen.
Ende 2026 – Delegierte und Durchführungsrechtsakte.
Bis Ende 2026 soll die Europäische Kommission die notwendigen technischen Durchführungsregeln veröffentlichen, z. B.:
- Methodiken zur Berechnung von Rezyklatanteilen
- Nachhaltigkeitskriterien für Recycling‑Technologien
- Bericht über Substanzen von Besorgnis in Verpackungen
12. Februar 2027 – Nationale Sanktionen & Mehrweganforderungen.
Bis zu diesem Datum müssen EU‑Mitgliedstaaten ** nationale Straf‑ und Verwaltungsregeln** für PPWR‑Verstöße eingeführt haben. Ebenfalls relevant: Kunden sollen eigene Mehrwegbehälter für Take‑away ohne Aufpreis nutzen dürfen
Ab 2028 – Harmonisiertes Labeling
Ab etwa 2028 werden einheitliche EU‑weit verbindliche Kennzeichnungsvorgaben für Verpackungen erwartet, inklusive Materialzusammensetzung, Recycle‑Symbole etc.
1. Januar 2030 – Ganzheitliche Recycling‑Anforderungen
Ab 2030 gelten verschärfte Qualitätsanforderungen:
- Alle Verpackungen müssen recyclebar sein nach definierten Kriterien
- Verpackungen nur mit Recycling‑Performance‑Grades A / B dürfen in Verkehr gebracht werden
- Mindestanteile von Rezyklat (PCR) für Kunststoffverpackungen werden verbindlich
- Empty‑Space‑Regeln für Versandeinheiten und Verpackungsoptimierung gelten
- Nur noch Verpackungen, die den Recycling‑Design‑Standards entsprechen, sind zulässig.